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Beungradigung von Informationsflüssen

Kompetenzbereicherläuterung Department I:

Wöchentlich gibt es max. 4h Sprechzeit, die sich für den durchschnittlichen Benutzer zu einer möglichst ungünstigen Tageszeit zutragen.  Aus bürokratischen Gründen kann das Büro für direkte Bürokratie. Und Fremdbestimmung. die tatsächliche Anwesenheit eines Ansprechpartners zu den Sprechzeiten nicht garantieren. Der Antrag für ein Face-to-face- Beratungsgespräch muss mindestens eine Woche zuvor vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Zudem muss ein Termin telefonisch vereinbart worden sein.

Die Informationen zur Beschaffung eines Antragsformulares sind unter "Formulare" zu finden. Die Telefonsprechzeiten finden sie unter "Kontakte". Für besonders dringende Anliegen gibt es einen Anrufbeantworter, der freitags zwischen 11:00 und 13:00 Uhr abgehört wird.

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© 2013 by Büro für direkte Bürokratie und Fremdbestimmung.

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